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Guntermann Rechtsanwälte in Essen

12.02.2008

Arbeitgeberhaftung bei Mobbing

In seinem Urteil vom 25.10.07 beschäftigte sich das BAG mit der Haftung des Arbeitgebers bei "Mobbing". Im vorliegenden Fall ging es um den Mobbing-Vorwurf eines Ersten Oberarztes gegenüber dem neuen Chefarzt. Der Oberarzt bgehrte die Entlassung des Chefarztes sowie Schmerzensgeld. Dazu zeigt das BAG auf, welche Konsequenzen "Mobbing" durch Vorgesetzte für den Arbeitgeber hat. Zwar kann der Arbeitnehmer nur in Ausnahmefällen die Kündigung des Schädigers aus verhaltensbedingten Gründen verlangen. Mit Blick auf den zugestandenen Schmerzensgeldanspruch sollten Arbeitgeber aber künftig ihre Führungskräfte in der Mitarbeiterführung schulen, um "Mobbing" zu verhindern.

 

 
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